Bei Pitter bekommen Sie jetzt noch mehr Sicherheit: Mit der neuen, automatisch in Ihrer Charterbuchung integrierten und für Sie als Kunden kostenlosen „Sicher & risikolos PLUS Stornoversicherung", können Sie Ihren Urlaub sorglos genießen. Die Versicherung bietet Schutz für Skipper, Crew- und Familienmitglieder, auch bei Covid-19 Erkrankung und Quarantänepflicht!
Die "Sicher & risikolos PLUS Stornoversicherung" ist ein unabhängiges Produkt der VMG Versicherungsmakler GmbH und Allianz Partners, welches exklusiv für Pitter Yachtcharter Kunden sowie für Kunden ausgewählter Agenturen angeboten wird.
Lesen Sie hier das Produktblatt sowie die detaillierten Stornobedingungen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Fehler und Irrtümer vorbehalten
Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt. Eine Gewähr, wie auch Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann jedoch nicht übernommen werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Charterkunde ist jene Person, welche mit Pitter Yachtcharter den Chartervertrag abschließt. Das muss nicht zwingend der Skipper sein.
Jedes Crewmitglied, das in der Online-Crewliste eingetragen ist, gilt als Reisebegleiter und ist somit versichert. Der Versicherungsschutz für jeden einzelnen Reisebegleiter ist nur dann gewährleistet, wenn die Daten mindestens 7 Tage vor Stornierung in der Online-Crewliste von Pitter Yachtcharter eingetragen sind. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, die Crewliste so schnell als möglich auszufüllen.
Die Versicherung gilt für alle Destinationen, die durch Pitter Yachtcharter vermittelt werden.
Es handelt sich hier um eine Serviceleistung von Pitter Yachtcharter. Für Sie als Kunde entstehen keine Zusatzkosten. Die Versicherung ist kostenlos im Charterpreis inkludiert.
Für den Versicherungsabschluss sind der Name des Charterkunden gemäß dem Chartervertrag sowie der Reisepreis und das Reisedatum notwendig. Diese Daten werden nach Eingang der Anzahlung an die Versicherung übermittelt.
Für den Versicherungsschutz aller Reisebegleiter und des Skippers ist das Ausfüllen der Online-Crewliste spätestens 7 Tage vor Eintritt eines Versicherungsfalles erforderlich. Scheint ein Crewmitglied jedoch nicht in der Crewliste auf, ist es nicht versichert! Wir empfehlen daher die Online-Crewliste stets aktuell zu halten.
Datenschutz: Personenbezogene Daten werden ausschließlich bei Inanspruchnahme einer Versicherungsleistung übermittelt und werden nur für die Abwicklung dieser verwendet.
Wenn mehr als 30 % der Crew ausfallen, kann die ganze Buchung storniert werden. Ist der Skipper unter den Ausgefallenen, werden die Kosten für einen Ersatzskipper bis zu € 1.000,00 übernommen, sofern dies günstiger ist als die Gesamtstornosumme.
Sind zum Beispiel 2 Familien unterwegs und bei der Familie, die nicht den Skipper stellt, tritt ein Versicherungsfall ein, so betrifft dies mehr als 30 % der gesamten Crew (Vater, Mutter, Kind) und die ganze Buchung kann storniert werden.
Die Zahlung der Stornokosten erfolgt direkt an den Charterkunden, der sich im Leistungsfall direkt an den Versicherer wendet.
Für den Charterkunden beginnt der Versicherungsschutz bei Eingang der Anzahlung an Pitter Yachtcharter. Für jeden Reisebegleiter, sobald dieser in der Online-Crewliste erfasst ist. Scheint ein Crewmitglied nicht in der Crewliste auf, ist es nicht versichert! Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, die Crewliste so schnell als möglich auszufüllen.
Der Versicherungsschutz endet mit Ankunft am Reiseziel mit abgeschlossenem Check-In.
Alle Krankheiten sind mit dieser Versicherung abgedeckt. Eingeschlossen ist auch die Diagnose einer epidemischen oder einer pandemischen Krankheit wie COVID-19. Ein ärztliches Attest ist wieder notwendig, in dem der Arzt die Krankheit bestätigt.
Nachweis bei COVID-19: PCR-Test oder Quarantänebescheid, ein Schnelltest ist kein gültiger Nachweis. Tipp: Der PCR-Test kann in privaten Labors sehr rasch erstellt werden. Also selbst bei einem positiven Schnelltest durch einen Freund sollten Sie sofort einen PCR-Test machen - nur so gelten Sie offiziell als Kontaktperson! Nachweis bei Erkrankung: Ärztliches Attest
Idealerweise in Englisch oder Deutsch, aber auch jede andere Landessprache ist erlaubt. Wichtig dabei ist die gute Lesbarkeit.
Versichert sind alle Nationalitäten.
Fällt der Skipper aus, so wird der gesamte Charter storniert und ist gedeckt. Möchte die restliche Crew einen Ersatzskipper, werden die Kosten für einen Ersatzskipper nur dann von der Versicherung übernommen, wenn die anteiligen Kosten für den Skipper (1.000,00 EUR), den Gesamtcharterpreis nicht übersteigen.
Dies ist durch die Versicherung abgedeckt. Als Nachweis ist ein ärztliches Attest erforderlich.
Für einen Versicherungsschutz ist eine behördlich angeordnete Impfpflicht für die Einreise in die jeweilige Urlaubsdestination Voraussetzung und eine Stornierung ist nur dann abgedeckt, wenn die versicherte Person medizinisch nicht in der Lage ist eine Impfung zu erhalten, d.h. wenn eine Impfung aufgrund von Allergie, Schwangerschaft, Krankheit – NICHT erhalten werden kann. Dies muss durch ein ärztliches Attest bestätigt sein.
Nicht versichert ist, wenn eine Impfpflicht besteht, aber aufgrund von behördlichen Problemen wie z.B. Lieferverzug, Produktionsschwierigkeiten, etc. eine Impfung nicht erhalten werden kann.
Dieser Fall ist nicht durch die Versicherung abgedeckt. Es muss sich selbst um ein Ersatzauto gekümmert werden. Ein Unfall am Anreisetag ist jedoch in der Versicherung inkludiert.
Eine Verschiebung der Schulferien gilt als eine politische Entscheidung / Hoheitsakt und ist somit nicht abgedeckt.
Dies gilt als unternehmenspolitische Entscheidung und ist somit nicht abgedeckt.
Nein, die Insolvenz ist nicht abgesichert. Pitter Yachtcharter ist ein stabiles und sicheres Unternehmen. Mehr dazu auch in unserem KSV-Rating.
Es handelt sich bei der „Sicher & risikolos PLUS" Stornoversicherung um keine Reiseabbruchversicherung, d.h. alles was während der Reise passiert, ist nicht durch die Versicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz endet mit Ankunft am Reiseziel mit abgeschlossenem Check-In.
Diese Leistung ist nicht in der Versicherung inkludiert. Es ist eine Stornoversicherung mit besonderer Berücksichtigung einer epidemischen und pandemischen Erkrankung wie COVID-19 und Begleiterscheinungen wie Quarantäne, aber keine Reisekranken- bzw. Reiseunfallversicherung. Der Versicherungsschutz endet mit Ankunft am Reiseziel mit abgeschlossenem Check-In.
Diese Leistung ist nicht in der Versicherung inkludiert. Es ist eine Stornoversicherung mit besonderer Berücksichtigung einer epidemischen und pandemischen Erkrankung wie COVID-19 und Begleiterscheinungen wie Quarantäne, aber keine Reisekranken- bzw. Reiseunfallversicherung. Der Versicherungsschutz endet mit Ankunft am Reiseziel mit abgeschlossenem Check-In.
Die „Sicher & risikolos PLUS" Stornoversicherung deckt diesen Fall nicht ab, aber hier gelten unsere Pitter FAIRCHARTER 19 Bedingungen, Punkt: CORONA – Sonderregelung.