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Befähigungsanforderung

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Hier finden Sie einen Überblick zu den Befähigungsanforderungen der jeweiligen Charterländer. Falls Sie Fragen haben oder Unklarheiten bezüglich Ihrer Lizenz im Raum stehen, können Sie sich gerne telefonisch +43 3332 66 240 oder per E-Mail bei uns melden. Diese Information dient lediglich zur Orientierung. Keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit, Irrtümer und Fehler ausgeschlossen.

Kroatien & Slowenien

  • Kroat. Küstenpatent
  • International gültiges Hochseepatent
  • oder ein Patent für küstennahe Fahrt
  • + Funklizenz (ausgenommen diese ist im Segelschein enthalten)

Türkei

  • Kroat. Küstenpatent
  • International gültiges Hochseepatent
  • oder ein Patent für küstennahe Fahrt

Griechenland

  • International gültiges Hochseepatent (mit Englischer Übersetzung)
  • oder ein Patent für küstennahe Fahrt
  • + Co-Skipper mit Skipperlizenz oder Segelerfahrung
  • + Funklizenz

Italien

  • International gültiges Hochseepatent
  • + Funklizenz

Niederlande

  • International gültiges Hochseepatent
  • oder ein Patent für küstennahe Fahrt
  • + Funklizenz

Spanien

  • International gültiges Hochseepatent
  • oder ein Patent für küstennahe Fahrt
  • + Funklizenz

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Pitter Gesellschaft m.b.H.
Raimund-Obendrauf-Straße 30
8230 Hartberg, Österreich

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Telefonnummer: +43 3332 66 240

E-Mail:

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