Sun Odyssey 440 "Homesick George"
Die Segelyacht Sun Odyssey 440 „Homesick George“, Baujahr 2019, liegt an der Basis in Kos, Kos Marina, Kos - Griechenland. Die Yacht hat 4 Kabinen, bietet Platz für 10 Personen und hat 2 Toilette/n und 0 Dusche/n.
Die Sun Odyssey 440 „Homesick George“ ist ausgestattet mit einem Lattengroß Großsegel und einer Roll Genua sowie Bimini Top, Autopilot, Sprayhood, GPS Kartenplotter - Cockpit.
Einen ganz besonderen Komfort bietet die Sun Odyssey 440 „Homesick George“ mit folgenden Ausstattungsmerkmalen: Bugstrahlruder, Solar Panel.
Diese Segelyacht wird in unserem Weltweit Charter Programm von Athenian Yachts in Griechenland angeboten.
Yacht Spezifikation
Standard Yachtausstattung
Services
Inbegriffen: Endreinigung, 2 Flaschen Wasser, Seife und Kopfpapier (1 x pro Kopf); Bettwäsche (pro Doppelkabine/Woche): 2 Oberlaken, 1 Unterlaken, 2 Kissenbezüge, 2 Steppdecken; Handtücher (pro Person/pro Woche): 1 Handtuch, 1 Badetuch; 2 Gasflaschen (eine voll); Liegegebühren (erster und letzter Tag am Athenian’s Pier); Schnorchelausrüstung (ein Set pro Kabine); Stromverbrauch an der Basis, Wassernachfüllen, Außenbordbenzin
+ Rückzahlbare Kaution 600 €/pro Charter. HAFTUNGSVERZICHT plus RÜCKERSTATTBARE KAUTION (muss sofort bezahlt werden) für bis zu 2 Wochen Charter. Die Schadensversicherung reduziert Ihre finanzielle Haftung im Falle von Schäden an der Yacht, Verlust oder Beschädigung von Zusatzausrüstung oder Schäden, die während Ihrer Charter durch Dritte verursacht werden. Nicht erstattungsfähig: Die Schadensversicherung ist unter keinen Umständen erstattungsfähig. Die rückzahlbare Kaution deckt alle Schäden oder Verluste ab, die den Betrag der Schadensversicherung übersteigen. Die gesamte finanzielle Haftung des Kunden übersteigt nicht den Betrag der Schadensversicherung und der rückzahlbaren Kaution. Deckung: Sie deckt alle Verluste oder Unfälle ab, an denen die Yacht, ihre Ausrüstung oder Dritte beteiligt sind, einschließlich aller Risiken von Beschädigung oder Diebstahl, unabhängig davon, ob diese auf Fahrlässigkeit oder böswillige Absicht des Skippers oder der Kunden zurückzuführen sind. Schadenersatz: Sie stellt alle beteiligten Parteien in allen Fällen frei. Verlängerte Wochen: Für jede weitere Woche der Charter wird eine zusätzliche Gebühr für die Schadensversicherung in Höhe der Hälfte der Standardkosten der Schadensversicherung erhoben. Die Zahlung der rückzahlbaren Kaution oder der Schadensversicherung gilt jeweils nur für einen größeren Vorfall. Angenommen, es kommt zum Verlust oder zur Beschädigung hochwertiger Ausrüstung (z. B. Außenbordmotor oder Beiboot, Segel, Mast). In diesem Fall hat der Charterer Anspruch auf Ersatz oder Reparatur, unter der Bedingung, dass umgehend nach Erhalt des Ersatzes oder Abschluss der Reparatur eine neue rückzahlbare Kaution gezahlt wird.
+ Rückzahlbare Kaution 600 €/pro Charter. HAFTUNGSVERZICHT plus RÜCKERSTATTBARE KAUTION (muss sofort bezahlt werden) für bis zu 2 Wochen Charter. Die Schadensversicherung reduziert Ihre finanzielle Haftung im Falle von Schäden an der Yacht, Verlust oder Beschädigung von Zusatzausrüstung oder Schäden, die während Ihrer Charter durch Dritte verursacht werden. Nicht erstattungsfähig: Die Schadensversicherung ist unter keinen Umständen erstattungsfähig. Die rückzahlbare Kaution deckt alle Schäden oder Verluste ab, die den Betrag der Schadensversicherung übersteigen. Die gesamte finanzielle Haftung des Kunden übersteigt nicht den Betrag der Schadensversicherung und der rückzahlbaren Kaution. Deckung: Sie deckt alle Verluste oder Unfälle ab, an denen die Yacht, ihre Ausrüstung oder Dritte beteiligt sind, einschließlich aller Risiken von Beschädigung oder Diebstahl, unabhängig davon, ob diese auf Fahrlässigkeit oder böswillige Absicht des Skippers oder der Kunden zurückzuführen sind. Schadenersatz: Sie stellt alle beteiligten Parteien in allen Fällen frei. Verlängerte Wochen: Für jede weitere Woche der Charter wird eine zusätzliche Gebühr für die Schadensversicherung in Höhe der Hälfte der Standardkosten der Schadensversicherung erhoben. Die Zahlung der rückzahlbaren Kaution oder der Schadensversicherung gilt jeweils nur für einen größeren Vorfall. Angenommen, es kommt zum Verlust oder zur Beschädigung hochwertiger Ausrüstung (z. B. Außenbordmotor oder Beiboot, Segel, Mast). In diesem Fall hat der Charterer Anspruch auf Ersatz oder Reparatur, unter der Bedingung, dass umgehend nach Erhalt des Ersatzes oder Abschluss der Reparatur eine neue rückzahlbare Kaution gezahlt wird.